201611.30
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Attraktive Anpassung der Vermögensbesteuerung von Startup Gesellschaften im Kanton Zürich

Mit sofortiger Wirkung zum 1. November 2016 wurde die neue Weisung der Finanzdirektion des Kantons Zürich bezüglich der erneut angepassten Vermögensbesteuerung von Startup Gesellschaften in Kraft gesetzt. Somit wurde die erst kürzlich eingeführte Praxis vom 1. März 2016 innert Jahresfrist zugunsten von Startup-Gründern verbessert und der Kanton Zürich nochmals um einiges attraktiver für Startup-Unternehmen gemacht….

201605.31
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Neue Vermögensbesteuerung von Startup Gesellschaften im Kanton Zürich

Der Kanton Zürich hat zum 1. März 2016 seine Praxis bezüglich der Vermögensbesteuerung von Besitzern von Startup Gesellschaften an Randziffer 2 Absatz 5 des Kreisschreibens Nr. 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz (KS 28 SSK) angepasst. Somit können die Besitzer von Startup Gesellschaften unter bestimmen Prämissen zu einer privilegierten Vermögensbesteuerung kommen. Einige Fallstricke sind jedoch zu beachten….