Neue Transparenzvorschriften für Besitzer von Inhaberaktien zum 1. Juli 2015
Die neuen Transparenzvorschriften für Besitzer von Inhaberaktien treten per 1. Juli 2015 in Kraft. Wer Inhaberaktien einer Gesellschaft erwirbt, deren Aktien nicht an einer Börse kotiert sind, muss den Erwerb, seinen Vor- und seinen Nachnamen oder seine Firma sowie seine Adresse innert Monatsfrist der Gesellschaft melden. Der Aktionär hat den Besitz der Inhaberaktien nachzuweisen und sich…